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Konsumkredit / Konsumkredite

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Checkliste „Kauf, Leasing + Dienstleistungen durch Konsumenten“

Rechtsgebiet:
Konsumkredit / Konsumkredite
Stichworte:
Konsumkredit, Konsumkredite
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

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Kauf, Leasing + Dienstleistungen durch Konsumenten

Ein Kurzüberblick über Ihre Rechte bei Rechtsgeschäften des Konsumentenrechts:

  • Kauf
    • Warenkauf
      • Kernpunkte
        • Einigung über Leistung (Kaufgegenstand) und Gegenleistung (Kaufpreis)
        • Zuerst Ware, dann Geld (Barzahlung ist am Sichersten)
        • Essentialia Negotii
      • Form
        • Mündliche Einigung = Regelzulässigkeit
          • Rat: Schriftform zu Beweiszecken empfehlenswert
        • Schriftform, wo gesetzlich vorgesehen
        • Öffentliche Beurkundung (Grundstück-Rechtsgeschäfte)
        • Form
      • AGB
      • Haustürgeschäfte (Kauf von Gegenstand zu Privatzwecken)
        • Widerrufsrecht bei Kauf über CHF 200 während 14 Tagen
        • Widerruf hat schriftlich zu erfolgen
        • HAUSTÜRGESCHÄFTE
      • Lieferverspätung
      • Garantie (Gewährleistung)
      • Produktehaftung
      • Detailinformationen allgemein
    • Kauf im Ausverkauf
      • Kernpunkte
        • Allgemeines Kaufsrecht
      • „Kein Umtausch“-Vermerk
        • Nicht anwendbar auf die mangelhafte Sache
      • Mangelhaftigkeit
        • Ebenfalls Rückgabemöglichkeit (Wandelung)
        • Ohne Ersatzmöglichkeit, Geldrückgabe (keine Pflicht zur Entgegennahme eines Gutscheins)
      • Detailinformationen
        • www.kauf-vertrag.ch/…-ausverkauf
    • E-Commerce-Kauf
      • Kernpunkte
        • Digitaler Erklärungsaustausch
        • Vorauszahlung
        • Lieferung nach Hause
        • Rücksendungsmöglichkeit (bei Nichtgefallen)
      • Rechtsnatur
        • Kauf auf Probe (aufschiebend bedingter Kaufvertrag)
        • in Schwebezustand, bis Kaufvertragsgenehmigung durch den Käufer (ausdrückliche oder stillschweigende wie Nichtrücksand)
      • Vorsichtspunkte (Versandhandel)
        • Warenkontrolle (wichtig) / bei Paketbeschädigung mit Materialschaden ggf. auf der Post Schadenprotokoll aufnehmen lassen
        • Unbestellte Ware, refüsieren
      • Detailinformationen
        • www.kauf-vertrag.ch/…-e-commerce
    • Kauf von Gebrauchtgegenständen (zB Autos)
      • Kernpunkte
        • Preisbestimmung
        • Keine Haftung des Verkäufers für
          • gewöhnliche Abnützungs- und Alterserscheinungen
        • Haftung des Verkäufers hingegen für
          • Nach dem bisherigen Gebrauch der Sache und ihrem Zustand nicht zu erwarten sind
      • Detailinformationen
    • Kauf in Kommission
      • Kommissionär verpflichtet sich, in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung (Kommittenten) bewegliche Sachen oder Wertpapiere zu kaufen (= Einkaufskommission) zu kaufen
      • Detailinformationen
  • Leasingvertrag
    • Definition
      • Leasingvertrag   =   Vertrag, wonach der Leasinggeber dem Leasingnehmer den Vertragsgegenstand während einer fixen Vertragsdauer gegen Leistung von Leasingraten zur Nutzung zur Verfügung stellt
    • Rechtsnatur
      • Miete oder Kauf?
      • Vertrag sui generis (Innominatkontrakt) im Dreiparteienkontext, welchem beide Varianten enthalten sind
    • Detailinformationen
  • Dienstleistungen
    • Kostenvoranschlag
      • Definition
        • Kostenvoranschlag   =   Kaufmännische Vorkalkulation, die mit einem rechtsverbindlichen Angebot für den potentiellen Kunden, um sich eine Kostenvorstellung zu verschaffen; für den Kunden ist der Kostenvoranschlag unverbindlich
      • Kostenvoranschlag-Einholung
        • Die Einholung eines Kostenvoranschlag ist in aller Regel zweckmässig
      • Kostenvoranschlag-Verbindlichkeit
        • Faustregel: Überschreitung höchstens um 10 %
        • Oft stellt sich die Frage nach „Absicht oder Unsorgfalt“ oder wurde bewusst billige offeriert, um mit nicht devisierten Punkte über Nachträge auf einen lukrativen Erlös zu gelangen; daher:
          • Kostendach vereinbaren oder auch
          • Pauschalpreis (aber auch hier kann bei unvorhersehbaren Kostensteigerungen eine richterliche Preiserhöhung gefordert werden
      • Detailinformationen
    • Verpasste Termine
      • Definition
        • Verpasster Termin   =   Versäumnis zu einem vereinbarten Termin beim Dienstleister zu erscheinen
      • Honorarpflicht
        • Ohne Notfallverhinderung besteht eine Honorarpflicht
      • Schadensminderungspflicht des Dienstleisters / Beauftragten
        • Der Beauftragte hat zur Schadensreduktion andere Kunden / Patienten aufzubieten bzw. anderen Arbeiten nachzugehen; unterlässt er dies, verwirkt er seinen Anspruch auf Schadenersatz
      • Detailinformation

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