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Konsumkredit / Konsumkredite

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Glossar

Rechtsgebiet:
Konsumkredit / Konsumkredite
Stichworte:
Konsumkredit, Konsumkredite
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Beschreibung

Abzahlungskredit

Kredit, welcher verhältnismässig in Raten zurückbezahlt wird

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Zusätzliche Vertragsbindungen, die für Ihre Gültigkeit kund getan und von der anderen Vertragspartei anerkannt werden müssen

Auszahlung des Privatkredits

Auszahlung des Kredits per Überweisung oder in bar

Betreibung

Durch Betreibungsämter auf Gläubiger verlangen durchgeführte Zwangsvollstreckung, um Geldausstände einzutreiben

Betreibungsauskunft

Jede natürliche und juristische Person kann eine Betreibungsauskunft verlangen, sofern ein deutliches Interesse glaubhaft gemacht werden kann

Bezugslimite

Maximaler Betrag, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums von einem Konto bezogen werden darf

Bonität

Fähigkeit, die aufgenommenen Schulden zurückzahlen zu können und auch zu wollen

Darlehen

Kreditgeber gewährt Kreditnehmer einen vertraglich festgehaltenen Geldbetrag (Geldhingabe mit Rückzahlungspflicht)

Effektiver Jahreszins

Gesamtkosten des Kredits, d.h. alle Kosten, einschliesslich Zinsen und sonstiger Kosten / Gebühren, die der Kreditnehmer begleichen muss

Gebühren und Spesen

  • Mahngebühren aufgrund verspäteter Ratenzahlung
  • Gebühren für Adressforschungen
  • Gebühren zusätzliche Kontoauszüge

Höchstzinssatz

Im Konsumkreditgesetz Art. 9 Abs. 2 Ziff. B geregelt

Inkasso

Geldeintreibung, wenn sich Kreditnehmer mit vereinbarten Rückzahlungen seines Kredits im Rückstand befinden

Konsumkredit

Darlehen oder ähnliches Mittel zur Finanzierung von Konsumgütern (auch Kleinkredit oder Privatkredit genannt)

Konsumkreditgesetz (KKG)

In Kraft seit 01.01.2003 und bildet die Basis für alle Privatkreditverträge

Kreditantrag

Antrag, mit welchem der Kreditnehmer alle nötigen Informationen zur Kreditprüfung einreicht (wichtige Informationen sind zum Beispiel Kreditbetrag, Kreditlaufzeit und Daten über den Kreditnehmer)

Kreditfähigkeit

Der Kreditnehmer gilt als kreditfähig, wenn es ihm möglich ist, den Kredit innerhalb von 36 Monaten zurückzubezahlen

Kreditnehmer

Person, welche den Kredit ausbezahlt erhalten soll

Kreditversicherung

Freiwillige Versicherung zum Schutze vor Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit (auch Ratenversicherung, Payment Protection Insurance (PPC) oder Ausfallversicherung genannt)

Kreditwürdigkeit

Zahlungsmoral des Kreditnehmers

Laufzeit

Zeitraum, in welchem der Kredit vollständig zurückbezahlt werden muss

Mahnung

Wenn eine Monatsrate nicht zum gegebenen Zeitpunkt beglichen wird, so wird eine Mahnung mit zusätzlichen Gebühren ausgestellt

Ratenzahlung

Teilzahlung zur Abzahlung der Schuld

Tilgung

Rückzahlung einer Schuld

Verordnung zum Konsumkreditgesetz

Ausführungs-Bestimmungen zum Konsumkreditgesetz (KKG) resp. für die Umsetzung des Konsumkreditgesetzes

Widerrufsfrist

Innerhalb einer Zeitspanne von14 Tage kann der Kreditnehmer schriftlich vom Vertrag zurücktreten, ohne dass für ihn finanzielle Nachteile entstehen

Zahlungsfähigkeit

finanzielle Möglichkeit, der Rückzahlung seines Kredits nachzukommen

Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK)

Finanzdienstleistern in der Schweiz ermöglicht es durch diese Stelle Kredit- und Bonitätsinformationen auszutauschen und sich vor Kreditausfällen zu schützen

 

Vorbehalt / Disclaimer

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