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Konsumkredit / Konsumkredite

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Konsumkreditwerbung

Rechtsgebiet:
Konsumkredit / Konsumkredite
Stichworte:
Konsumkredit, Konsumkredite
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Seit 01.01.2016 besteht ein Verbot aggressiver Werbung.

Die Definition der «aggressiven Werbung» wurde im Rahmen einer Selbstregulierung von der Kreditbranche in einer sogenannten Werbekonvention definiert.

Keine Werbung für:

  • Expresskredite
  • Sofortkredite
  • „Ferienkredite“
  • „Hochzeitskredite“

Keine Werbeargumente mit ökonomisch nicht sinnvollen Argumenten, wie zB

  • Steuerkredit
  • Sparkredit
  • o.ä.

Weiter ist eine spezifisch auf junge Erwachsene ausgerichtete Werbung verpönt.

Die Verletzung des Verbots aggressiver Werbung kann als Strafe nach sich ziehen:

  • Bussen bis zu CHF 100‘000.

Literatur

  • STAUDER BERND, Leasingvertrag, JKR 2002, S. 95

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